Seit dem 04. November 1939 war es möglich, mit vorheriger Willenserklärung des Soldaten, eine Ferntrauung zu vollziehen. Somit waren bei der Trauung die Braut und zwei Trauzeugen anwesend. Da der freie Platz des Bräutigams durch einen Stahlhelm ersetzt wurde, ging eine solche Zeremonie als „Stahlhelmtrauung“ in die Geschichte ein.