Bereits während des 2. Weltkriegs wurden von Deutschland erhebliche Reparationsleistungen bzw. Wiedergutmachungen eingefordert. 1946 wurde das deutsche Auslandvermögen beschlagnahmt und Devisenbestände eingezogen. Außerdem wurden Warenzeichen und Patente beschlagnahmt, sowie im Rahmen des Pariser Reparationsabkommens Demontagen vorgenommen. Als 1953 die Reparationen für beendet erklärt wurden, hatte die SBZ/DDR ca. 98% der Gesamtreparationslast Gesamtdeutschland übernommen!