Im 2. Weltkrieg war der sogenannte Paragraph 3 die Rechtsgrundlage für den Ariernachweis. Der ideologischen Basis dieses Nachweises lag die Rassentheorie zugrunde. Um seine arische Abstammung zu beweisen musste man 7 Geburts- und Taufurkunden vorlegen: Die des Probanden, der Eltern und der vier Großeltern. Hinzu kamen die Heiratsurkunden der Eltern und Großeltern.