Heute wären die sogenannten Thing-Plätze nichts weiter als Freiluft-Gerichtsräume. Damals entschied man gemeinsam, welche Strafe jemand verdiente. Die älteste germanische Rechtsquelle, die Lexalica, entstand im 6. Jahrhundert im Auftrag des Merowinger-Königs Chlodwig.